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In Deutschland gibt es die Krankenversicherungspflicht – das bedeutet, jeder Mensch muss krankenversichert sein.

Die Krankenversicherung übernimmt viele Kosten wie zum Beispiel für medizinische Behandlungen, die Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Wenn Sie zum Arzt gehen, müssen Sie Ihre Versichertenkarte dabeihaben.

Wenn Sie krank sind, gehen Sie zu einem Hausarzt. Vor dem Arztbesuch müssen Sie einen Termin vereinbaren. Einen Arzt in Ihrer Nähe können Sie auf der Seite der kvhb finden. Dort finden Sie auch Fachärzte. Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Facharzt Sie brauchen, können Sie Ihren Hausarzt fragen.

Wenn Sie einen Arzt brauchen und die Arztpraxis geschlossen ist, können Sie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst gehen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist auch nachts und am Wochenende geöffnet. Rufen Sie am besten vorher unter 116 117 an.

Bitte gehen Sie erst im Notfall in die Notaufnahme im Krankenhaus. Wenn Sie nicht selber fahren können, rufen Sie den Notdienst unter 112 an.

Wenn Sie noch nicht gut Deutsch sprechen können, sollten Sie zu Ihren Arztbesuchen einen Dolmetscher mitbringen. Dann kann Ihr Anliegen fachkundig vom Arzt behandelt werden.

  • Was brauche ich, wenn ich zu einem Arzt gehen möchte?

    Wenn Sie zu einem Arzt gehen, müssen Sie die Gesundheitskarte oder das Formular „V111“ mitbringen. Dieses Formular oder die Karte erhalten Sie beim Gesundheitsamt, Sozialamt und / oder von Ihrer Versicherung.

    Wenn Sie neu nach Bremerhaven kommen, sind Sie meistens erst einmal bei der AOK krankenversichert. Sie können die Krankenversicherung später wechseln.

  • Wie finde ich einen Arzt?

    Auf der Seite der kvhb können Sie nach Ärzten in Ihrer Nähe suchen. Sie können nach Allgemeinmedizinern oder nach Fachärzten (zum Beispiel Kardiologen) suchen. Außerdem gibt es die Suche der Zahnärztekammer, wenn Sie einen Zahnarzt brauchen. Bevor Sie einen Arzt besuchen, sollten Sie vorher dort anrufen und einen Termin vereinbaren.

  • Was muss ich bei einem Arztbesuch in Deutschland beachten?

    Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich vor der Arztbehandlung telefonisch bei der Praxis Ihrer Wahl einen Termin geben lassen.

    Für eine Behandlung ist dann zwingend nötig, dass Sie sich mit dem Arzt verständigen können. Der behandelnde Arzt stellt Ihnen konkrete Fragen, um eine passende Diagnose stellen zu können. So kann eine geeignete Behandlung erfolgen. Nehmen Sie deswegen immer einen Dolmetscher zu Arztbesuchen mit.

  • Woher bekomme ich Medikamente?

    Medikamente gibt es in der Apotheke. Es gibt verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente können Sie frei in jeder Apotheke kaufen. Um verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Arzt aufsuchen, der Sie untersucht und Ihnen daraufhin ein Rezept ausstellt. Mit diesem Rezept bekommen Sie Ihre nötigen Medikamente in der Apotheke Ihrer Wahl.

  • Was ist die ärztliche Schweigepflicht?

    Ärzte dürfen ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Sie an Andere weitergeben – weder an offizielle Stellen, noch an Ihren Arbeitgeber oder Familienmitglieder. Teilweise gilt das auch bei Informationen über die Gesundheit Ihrer Kinder. Zum Beispiel darf Ihnen der Frauenarzt keine Untersuchungsergebnisse Ihrer 16-jährigen Tochter ohne Zustimmung Ihrer Tochter mitteilen.

  • Was ist eine Gesundheitskarte? Was ist das Formular" V111"?

    Wenn Sie in Deutschland leben, müssen Sie krankenversichert sein. Von der Krankenversicherung bekommen Sie eine Versichertenkarte, die auch „Gesundheitskarte“ genannt wird. Diese Karte sollten Sie immer dabei haben. Sie brauchen Sie, wenn Sie zu einem Arzt gehen.

    Der Unterschied zwischen der Gesundheitskarte und dem Formular „V111“ besteht lediglich darin, dass das Formular „V111“ ausgestellt wird, wenn noch keine Gesundheitskarte erstellt wurde.

  • Woher bekomme ich die Gesundheitskarte / das Formular "V111"?

    Das Formular „V111“ bekommen Sie beim Sozialamt. Die Gesundheitskarte der „AOK“ wird Ihnen vom Sozialamt zugeschickt.

    Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, schickt Ihre neue Krankenkasse Ihnen die Karte per Post zu.

  • Ich habe keine Gesundheitskarte und auch nicht das Formular "V111"- Kann ich mich trotzdem behandeln lassen?

    Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Trotzdem gibt es immer wieder vereinzelt Menschen, die nicht krankenversichert sind.

    Die humanitäre Sprechstunde des Gesundheitsamtes richtet sich an Geflüchtete ohne Ausweispapiere und Krankenversicherung. Die Behandlung erfolgt kostenlos und anonym.

  • Mir geht es nicht gut. Wohin kann ich gehen?

    Wenn es Ihnen nicht gut geht, sollten Sie zu einem Arzt gehen. Rufen Sie am besten in der Praxis Ihres Hausarztes an.

    Wenn die Praxis Ihres Hausarztes geschlossen ist und Sie nicht warten können, bis die Praxis wieder öffnet, melden Sie sich beim ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117).

    Wenn Sie einen Notfall haben und ein Leben akut in Gefahr ist, wählen Sie den Notruf oder gehen Sie direkt ins Krankenhaus (112).

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