Der Sozialverband VdK Deutschland ist mit über 2 Millionen Mitgliedern die größte deutsche Interessenvertretung der
- Sozialversicherten
- Behinderten und Kranken
- Älteren und Rentner
- Pflegebedürftigen und Pflegenden
- Berufs- und Erwerbsunfähigen
- Unfall- und Gewaltopfer
- Hinterbliebenen
- Arbeitslosen
- Sozialhilfeempfänger
- Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten
- Zivildienstopfer
Der VdK setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein. Seine Ziele sind die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung sowie soziale Sicherheit seiner Mitglieder.
Der VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Föderativ gegliedert arbeitet er in allen Bundesländern. Als gemeinnützige, überparteiliche und unabhängige Selbsthilfeorganisation finanziert der VdK sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und helfen in sozialrechtlichen Angelegenheiten beim oft schwierigen Umgang mit Behörden und Ämtern im gesamten Sozialbereich. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Anträgen, beim Ausfüllen von Formularen, überprüfen Bescheide, legen Widerspruch ein und vertreten Mitglieder in Klagen und Berufungen vor den Sozialgerichten. Über die Hälfte der Verfahren werden positiv erledigt. Jedes Jahr werden so gesetzlich begründete Leistungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro mit Hilfe des VdK für die Mitglieder in folgenden Bereichen des Sozialrechts durchgesetzt:
Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Behindertenrecht, Sozialhilferecht, soziales Entschädigungsrecht.